Die Nachfrage nach Elektroroller ohne Sitz ist relativ hoch, wobei man hierbei unterschieden sollte – insbesondere was die Begrifflichkeiten und die einzelnen Roller angeht. Wir haben hierzu die wichtigsten Informationen zusammen getragen:
Elektroroller mit Straßenzulassung benötigen einen Sitz
In der Straßenverkehrsordnung heißt es hierzu in §35a:
Sitze, ihre Lehnen und ihre Befestigungen in und an Fahrzeugen, die nicht unter die Vorschriften der Absätze 2 und 5 fallen, müssen sicheren Halt bieten und allen im Betrieb auftretenden Beanspruchungen standhalten.
Hierbei handelt es sich um Fahrzeuge, welche mehr als 25km/h fahren und somit benötigen die 50er Elektroroller einen Sitz, welche auch bei längeren Fahrten sinnvoll ist.Es gibt jedoch Elektroroller, welche es erlauben den Sitz zu entfernen und trotzdem für den Straßenverkehr zugelassen sind, bspw. der Eneway REVOLUZZER 45.
E-Roller oder E-Scooter ohne Sitz
Unabhängig davon gibt es nun jedoch aufgrund er Kleinstfahrzeugeregelung ebenfalls E-Roller, welche keinen Sitz mehr aufweisen. Häufig werden E-Scooter auch als E-Roller betitelt, die Feinheiten liegen auf der Hand, genau trennscharf ist dieser nicht. Auf Elektroroller.rocks gehen wir primär auf die 50er Roller mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45km/h ein, welche eine Straßenzulassung benötigen und daher auch einen Sitz haben – auch wenn dieser bspw. entfernt werden kann.
Es gibt jedoch E-Scooter, welche zusammenklappbar sind und daher auch keinen Sitz integriert haben. Mehr zu den E-Scooter, den zugehörigen Versicherungen und weiteren Informationen dazu findet man hier.
Klapproller mit Elektroantrieb
Auf Campingplätzen, auf privaten grundstücken und Firmengeländen sind die neuen Klapproller, oder auch E-Scooter genannt ein Hit – dort darf man diese derzeit in Deutschland fahren. Wenn die Regelung zu den Kleinstfahrzeugen als Gesetz umgesetzt wurde, so ist es ebenfalls möglich die Klapproller mit Elektroantrieb ebenfalls im Straßenverkehr zu nutzen – jedoch auf Fahrradwegen.
Elektrische Kickroller
Neben den Begriffen Klapproller und E-Scooter kommt außerdem der Begriff Kickroller gerne zum Einsatz, da die Roller ursprünglich aus dieser Richtung kamen. So musst man sich mit dem Fuß abstoßen, bzw. weg-„kicken“ um Schwung aufzubauen und den Roller in Bewegung zu bringen. Durch die elektrischen Motoren sind nun elektrische Kickroller entstanden, welche jedoch nur noch wenig eigenen Schwung und somit ein Kicken benötigen, sondern hauptsächlich durch den Elektromotor fortbewegt werden.
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Elektroroller mit Sitz
Elektroroller mit Straßenzulassung und somit mit Sitz gibt es in unserem großen Elektroroller Vergleich. Hierbei werden die Vor- und Nachteile der einzelnen Rollertypen miteinander verglichen, ob Lithium-Ionen oder Bleiakkus zum Einsatz kommen und weitere Faktoren wie bspw. das Thema Rekuperation und nicht zuletzt der Preis.
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