Roller haben eigentlich eine Höchstgeschwindigkeit von 45km/h, welche entweder durch die Bordelektronik oder aber durch den Motor vorgegeben wird. Werden jedoch größere Motoren bei Benzinern verbaut, oder aber sind die Komponenten im Roller auch für höhere Geschwindigkeiten zugelassen, so ist es möglich einen Elektroroller auch mit Geschwindigkeiten über 45km/h zu fahren – Zulassung und Führerschein vorausgesetzt.

Schnelle Elektroroller

Es gibt viele Interessenten, welche E-Roller mit 4000W suchen bzw. Elektroroller, welche sich auch im Straßenverkehr mit höheren Geschwindigkeiten bewegen können. Diese eigenen sich bspw. dann auch auf Überlandstrecken oder aber man fühl sich im Verkehr wohler, wenn der Roller nicht bei 45km/h abgeriegelt ist. Dies ist bspw. im Elektroroller Vergleich den den Modellen SXT Sonix, dem Trinity Jupiter sowie der Nito NES 10 möglich.

Welchen Führerschein braucht man für schnellere Elektroroller?

Möchte man einen Elektroroller fahren, welcher über 45km/h fahren kann, so reicht der reguläre Führerschein B nicht mehr aus. Hierfür wird dann ein Führerschein der Klasse A1 notwendig um Leichtkrafträder bis 80km/h zu fahren. 11kW sind hierbei dann jedoch ebenfalls Spitze – sucht man leistungsstärkere „Roller“, bewegt man sich eigentlich bereits im Elektromotorrad Bereich mit dem Führerschein A. Diese Maschinen sind dann ebenso wie die Roller runtergedrosselt um noch als Roller zugelassen zu werden.

Elektroroller TypDefinition
Helmfrei, max. 20 km/h, Leicht-MofaEine Elektro Leicht-Mofa kann ohne Helm gefahren werden, sofern es eine Höchstgeschwindigkeit von 20km/h nicht überschreitet. Ist man vor dem 01.04.1965 geborgen, benötigt man keinen gesonderten Führerschein, ansonsten kann man die Elektro Leicht-Mofas mit einem Führerschein ab 15 Jahren fahren.
Helmpflicht, max. 25 km/h, Elektro-MofasElektro-Mofas kann man bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 25km/h fahren, wobei hier jedoch eine Helmfplicht besteht. Es gibt Elektroroller, welche auf 25km/h gedrosselt werden und somit als Mofa gelten.
L1e bis 45 km/h KleinkraftradUm einen Elektroroller bis 45km/ Maximalgeschwindigkeit zu fahren, benötigt es einen Führerschein der Klassen M oder B, das Mindestalter liegt bei 16 Jahren, das Tragen eines Helmes ist Pflicht.
L3e bis 80 km/h LeichtkraftradBei dem Elektro Leichtkraftrad ist eine maximale Geschwindigkeit von 80km/h möglich, das Mindestalter ist hierbei ebenfalls 16 Jahre mit einem Führerschein der Klassen 1b oder A1. Ältere Führerscheine, welche vor dem 01.04.1980 gemacht wurden und die Klasse 3 oder 4 haben, sind ebenfalls zugelassen. Die maximale Leistung darf hierbei lediglich 11 kW betragen.
L3e Elektro-MotorräderDie Elektromotorräder mit oder ohne Seitenwagen sind ausgelegt für Geschwindigkeiten über 45km/h, hierbei ist ein Führerschein der Klasse A notwendig.

Wo darf man Elektroroller über 45km/h fahren?

Elektroroller, welche mehr als 45km/h fahren, dürfen im regulären Straßenverkehr gefahren werden. Voraussetzung ist hierfür ein gültiges Versicherungskennzeichen und selbstverständlich der gültige Führerschein. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre und es besteht eine Helmpflicht.

Für wen ergibt ein Elektroroller mit über 45km/h Sinn?

Ein Elektroroller mit einer höheren Geschwindigkeit als 45km/h macht insbesondere dann Sinn, wenn der dafür notwendige Führerschein bereits vorhanden ist und nicht gesondert erst erworben werden muss. Hat man bspw. einen Motorradführerschein bereits gemacht und wünscht sich ein sauberes leises Fortbewegungsmittel, welches nicht nur im Stadtverkehr eingesetzt werden soll, so ist eine größere Maschine sicherlich ein sinnvolles Fortbewegungsmittel.

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